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Regelinsolvenz

 

Regelinsolvenzverfahren

Für Selbstständige kommt das Regelinsolvenzverfahren in Betracht, wenn die Voraussetzungen für das Privatinsolvenzverfahren nicht vorliegen. Die Restschuldbefreiung ist für Privatpersonen auch hier möglich. Zum Teil besteht eine Verpflichtung, z.B. für Geschäftsführer einer GmbH, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens zu beantragen.

Wesentlicher Unterschied des Regelinsolvenzverfahrens zu dem Privatinsolvenzverfahren ist, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern nicht erforderlich ist.

Bei der Einleitung des Regelinsolvenzverfahrens stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.

 

 

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