Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
Ein Insolvenzverfahren kann vermieden werden, wenn eine Einigung mit den Gläubigern erzielt wird. Daher ist es ratsam, mit den Gläubigern Vergleichsverhandlungen zu führen. In vielen Fällen kann schon die Zahlung eines Einmalbetrags in Höhe von weniger als 30% der gesamten Forderungen ausreichen, um die Gläubiger zu einem Verzicht auf die restlichen Schulden zu bewegen. Vielleicht kann Ihnen im Kreis Ihrer Familie oder Freunde Geld zur Verfügung gestellt werden.
Sollten die Vergleichsverhandlungen scheitern, bleibt immer noch der Weg ins gerichtliche Insolvenzverfahren. Für dessen Durchführung ist ohnehin ein außergerichtlicher Einigungsversuch Voraussetzung. Die erforderliche Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs können wir erstellen.
Zu unseren Leistungen gehören die schriftliche Anforderung von Forderungsaufstellungen, die die Gläubiger kostenfrei zu erstellen haben, die Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans sowie die Aufstellung eines Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses.